Schulordnung des Gymnasiums Michelstadt sowie Nutzungsvereinbarung für Tablets

 

Die aktuelle Version steht hier zum Download bereit.

Die Schulordnung wurde in Punkt 12 grundlegend geändert. Hier ein Auszug:

"Auf dem gesamten Schulgelände sollen digitale Endgeräte (insbesondere Mobiltelefone, Smartphones und Kopfhörer) der Schülerinnen und Schüler und stumm- oder ausgeschaltet sein und nicht sichtbar mitgeführt werden. Die Nutzung ist für private Zwecke untersagt und nur in Notfällen, in denen die Verwendung insbesondere dem Schutz von Leben und Gesundheit dient, gestattet. (...)"

 

Ab Jahrgangsstufe 8 können die Erziehungsberechtigten mit der Klassenleitung eine Nutzungsvereinbarung schließen, dass ihr Kind statt eines Hefts im Unterricht ein Tablet mit Stift benutzt. Die daraus resultierende Nutzungserlaubnis kann bei Fehlverhalten wieder entzogen werden. (...)

Die Nutzungsvereinbarung steht hier zum Download bereit. Weitere Informationen können Sie dem Vordruck entnehmen.